ZUM ROTEN HIRSCH

Historisches Gasthaus seit 1562

ZUM ROTEN HIRSCH, 04838 Eilenburg, Torgauer Str. 40

Allgemeine Geschäftsbedingungen für betriebliche und private Veranstaltungen (AGB)

1. Abschluss des Vertrages 

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungs- oder Auftragsbestätigung seitens der Gaststätte ZUM ROTEN HIRSCH vorliegt und diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist die Gaststätte ZUM ROTEN HIRSCH, Eilenburg. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung vom ROTEN HIRSCH.

2. LEISTUNGEN; PREISE

Alle angegebenen Preise für Leistungen im ROTEN HIRSCH sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen.

Wir benötigen spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche (wenn vorher vereinbart auch telefonische) Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Danach berechnen wir mit einem Kulanzabzug 80% des gebuchten Auftrags. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich der ROTE HIRSCH das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

3. Stornierungsfristen / Rücktritt

kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen 04 Wochen vor der Veranstaltung,
50 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 02 Wochen im voraus,
25 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 01 Woche im voraus.

Bei einer späteren Stornierung, berücksichtigen wir einen Kulanzabzug und berechnen 80% des gebuchten Auftrags.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug am Veranstaltungstag zahlbar. Als vereinbart gelten grundsätzlich nur Zahlungen in bar oder mit EC-Karte. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Zahlungen auf Rechnung sind nicht möglich.

Der Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 30%- 50 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.

5. HAFTUNG

Die Vertragspartner des ROTEN HIRSCH bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem ROTEN HIRSCH in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Der ROTE HIRSCH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt den ROTEN HIRSCH zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

Soweit der ROTE HIRSCH für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den ROTEN HIRSCH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem ROTEN HIRSCH abzustimmen. Der ROTE HIRSCH haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.

Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar vom ROTEN HIRSCH im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.

6. Besondere Hinweise

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände - nur mit Zustimmung vom ROTEN HIRSCH angebracht werden. Das abbrennen von Tischfeuerwerk und anderen offenen Flammen (außer Kerzen) ist aus Denkmalschutzgründen verboten. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn der ROTE HIRSCH dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt der ROTE HIRSCH. Bei Lagerung im Veranstaltungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete.

Sollten Störungen oder Defekte an den vom ROTEN HIRSCH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet der ROTE HIRSCH nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.

Die Verwendung des Namens „ ZUM ROTEN HIRSCH“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im ROTEN HIRSCH (außer bei privaten Familienfeiern) gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf den ROTEN HIRSCH über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung vom ROTEN HIRSCH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Restaurants und werden dadurch wesentliche Interessen vom ROTEN HIRSCH beeinträchtigt, so hat das Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung). Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat der ROTE HIRSCH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann er die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Der ROTE HIRSCH braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.

7. Allgemeines

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Eilenburg.